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Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

 

Wir, das Team von Mallorca-Erholung, treten ausschließlich als Vermittler von Einzelleistungen auf. Die von uns angebotenen Mietobjekte werden grundsätzlich ohne jedwede touristische Leistung vermittelt und unterliegen dem hiesigen örtlichen Immobilienrecht. Im Falle einer Buchung kommt der betreffende Mietvertrag ausschließlich zwischen dem Buchenden und dem jeweiligen Leistungsträger (Eigentümer, Inhaber) oder dessen Beauftragten (Hausverwaltung) zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit. Mit Abschluß des Buchungsauftrages wird von dem Buchenden bestätigt, die nachfolgenden AGB vollständig gelesen und folglich auch akzeptiert zu haben.

 

Buchungen:

Der Buchungsauftrag kann vom Buchenden schriftlich (per E-Mail oder Post), mündlich oder telefonisch erfolgen. Mit dem Buchungsauftrag auf der Grundlage unserer Internetpräsenz oder unseres schriftlichen Angebotes bietet uns der Buchende den Abschluss der Buchung verbindlich an. Sie erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen der Buchende mit einsteht. An den Buchungsauftrag ist der Buchende bis zu unserer Annahme, jedoch maximal 7 Tage ab Buchungsdatum gebunden. Die Buchung mit dem jeweiligen Leistungsträger wird erst durch unsere Bestätigung per E-Mail oder Post verbindlich, welche im Namen und Auftrag des jeweiligen Leistungsträger erfolgt. Leistung:Unsere Vertragspflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche, gehört nicht zu unseren Pflichten, diese richtet sich, wenn nicht anders angegeben, ausschließlich nach den AGB des jeweils verantwortlichen Leistungsträgers. Alle Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen auf den Angaben des verantwortlichen Leistungsträgers. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibung des Objektes.

 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen:

Nimmt der Leistungsnehmer Leistungen und/oder Teilleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, nachweisbaren und zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, falls es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

Zahlung:

Bei Buchung eines Mietobjektes wird soweit nicht anders vereinbart, nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung eine sofortige Anzahlung von 15 % des Gesamtpreises fällig. Der Gesamtpreis, abzüglich geleisteter Anzahlung, wird bei Ankunft in Bar fällig. Der Buchende trägt die gesamten Kosten der Überweisung, welche ausschließlich in Euro zu erfolgen hat. Nach Eingang der Anzahlung erhält der Buchende eine Bestätigung über die Zahlung per E Mail oder auf dem Postweg, sowie Buchungsunterlagen mit Wegbeschreibung auf dem gleichen Weg.

 

Umbuchung/Rücktritt:

Der Rücktritt vom Vertrag durch den Buchenden, bzw. bei dessen Verhinderung durch dessen Bevollmächtigten muss in schriftlicher Form (per E-Mail oder Post) erfolgen. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.

 

Bei Stornierung/Rücktritt von der Buchung eines Mietobjektes werden fällig:

 

bis zum 60. Tag vor Anreise 20%

 

vom 59.Tag bis zum 40.Tag vor Anreise 30%

 

vom 39.Tag bis zum 20.Tag vor Anreise 50%

 

vom 19.Tag bis zum 7.Tag vor Anreise 70%

 

vom 7. – 3. Tage vor Anreise 80%

 

Ab 2 Tage und darunter, sowie Nichterscheinen 90 % vom Reisepreis.

 

Sollte das Team von Mallorca-Erholung nach Stornierung noch Gäste finden, die in dem gleichen Zeitraum buchen werden, und somit als Ersatz gewertet werden können, so berechnet das Team von Mallorca-Erholung lediglich eine Unkostenpauschale in Höhe von 50,- Euro.Der Buchende hat selbstverständlich das Recht, den Nachweis zu erbringen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Anreise dem Leistungserbringer keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die in der oben aufgeführten Pauschale ausgewiesenen Kosten.

 

Wir empfehlen dem Buchenden daher immer dringend den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung/Reiserücktrittsversicherung.

 

Belegung:

Nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl darf das Mietobjekt grundsächlich belegt werden. Der Vermieter ist im Falle einer Überbelegung berechtigt, eine zusätzliche, angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen. Gleichfalls ist es dem Mieter nicht gestattet, anderen Personen oder Dritten in PKW, Campingmobilen, Wohnwagen oder wohnhaft in anderen Feriendomizilen, die Benutzung des Mietobjekts und seiner Einrichtungen in Form der Nutzung von Wasser-, Strom-, Sanitäreinrichtungen, des Pools und sonstiger Einrichtungen zu gestatten, zu ermöglichen oder dieses zu dulden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Mehrkosten für Strom, Gas- oder Wasserversorgung und Reinigung. Grundsätzlich ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen o. ä. auf dem Grundstück nicht erlaubt. Die Mitnahme von Tieren in die Mietobjekte ist nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt und wird überwiegend in der Objektbeschreibung beschrieben, ansonsten im Einzelfall entschieden. Die Aufnahme von Tagesgästen (Besucher) des Mieters ist auf den Zeitraum von 24 Stunden beschränkt.

 

Anreise/Abreise:

Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag muß der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr verlassen haben, da oft ein Mieterwechsel am gleichen Tag stattfindet und auch für die nächsten Mieter das Objekt perfekt gereinigt sein soll. Sollte der Mieter das Objekt am Abreisetag länger bewohnen wollen, muss er dies vor Ort mit dem Vermieter bzw. dessen Vertreter (Hausverwaltung) je nach Verfügbarkeit vereinbaren, gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich. Das Mietobjekt muss am Abreisetag besenrein verlassen werden und evtl. noch anfallender Müll entsprechend entsorgt werden.

 

Haftung:

Bei den vermittelten Leistungen haftet das Team von Mallorca-Erholung nicht für die Leistungserbringung durch den Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Leistungsempfänger. Das Team von Mallorca-Erholung haftet ausschließlich bezüglich der Vermittlungstätigkeit lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Sicherheit für Ihre Kinder:

Lassen Sie bitte in keinem Moment Ihre Kinder ohne Aufsicht eines verantwortungsbewussten Erwachsenen (das gilt auch für gebrechliche oder geistig und/oder körperlich eingeschränkte Menschen), vor allem in der Nähe von Balkon, Terrasse, Pool, Treppen, Küche (Herd) oder Grill. Es wird, weder vom Vermieter/Eigentümer oder dessen Vertreter (Hausverwaltung), noch vom Mallorca-Erholung Team als Vermittler, Haftung für entstandenen Schaden übernommen, im Falle unsachgemässer oder fahrlässiger Benutzung seitens des Leistungsnehmers.

 

Tresore:

Einige der Mietobjekte verfügen über Sicherheitstresore und diese Information finden Sie in der Objektbeschreibung. Wir raten dringend zur Benutzung des Tresors zur sicheren Aufbewahrung Ihrer Wertsachen. Die Tresorbenutzung ist gratis, wenn nicht anders ausgewiesen. Im Fall von Diebstahl kann weder das Team von Mallorca-Erholung noch die Hausverwaltung/Eigentümer irgendeine Haftung für entstandene Schäden übernehmen.

 

Schäden:

Der Mieter hat das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden dem Leistungsträger (Eigentümer) und/oder seinem Beauftragten (Hausverwaltung) unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden. Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer oder seinem Beauftragten (Hausverwaltung) und/oder auch während des Aufenthaltes auftretende Mängel unverzüglich zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann, um Ihren angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten.

 

Reklamationen:

Reklamationen, die nach Ihrer Abreise eingehen, werden nicht mehr angenommen, denn die Hausverwaltung/Eigentümer als Leistungsträger muss, rechtlich vorgegeben, die Gelegenheit haben, bestehende Mängel zu beseitigen. Im Falle von technischen Problemen werden diese im kurzmöglichsten Zeitraum durch den technischen Dienst der Hausverwaltung/Eigentümer oder dafür beauftragte Personen (Handwerker) versucht umgehend zu beheben. An Wochenenden oder Feiertagen kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Fachspezialisten beauftragt und/oder Ersatzteile bestellt werden müssen. Der Service wird schnellstmöglich durchgeführt. Für landesübliche und/oder saisonal bedingte Strom- und Wasserausfälle wird nicht gehaftet.

Die Waschmaschinen in den Mietobjekten eignen sich NICHT für die Reinigung von versandeten Strandtüchern. Dies übersteigt eindeutig die Funktionalität der ortsüblichen Haushaltswaschmaschinen. Für entsprechend anfallende Reparaturkosten ist der Mieter verantwortlich.

 

Mitwirkungspflicht:

Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich während seines Aufenthaltes dem jeweiligen Leistungsträger (Eigentümer) oder dessen Beauftragten (Hausverwaltung) zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Minderungsansprüche insoweit nicht zu.

 

Bautätigkeiten/Lärmbelästigung:

Bautätigkeiten in der Nähe von Mietobjekten sind nicht anzeige- oder meldepflichtig und können somit von einem auf den anderen Tag aufgenommen werden. Im Falle von Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken muss die Haus-Verwaltung/Eigentümer vom Mieter umgehend informiert werden. Sollte der Bau nicht gestoppt werden können und die Lärmbelästigung unzumutbar sein, wird die Hausverwaltung/Eigentümer in Zusammenarbeit mit dem Team von Mallorca-Erholung nach entsprechender Verfügbarkeit ein alternatives Mietobjekt anbieten. Eine Bautätigkeit wird als Ereignis der Höheren Gewalt angesehen, sofern diese nicht weit im Vorfeld absehbar war und für die weder die Hausverwaltung/Eigentümer als Leistungsträger, noch das Team von Mallorca-Erholung als Vermittler, die Haftung übernehmen kann und somit eine finanzielle Ersatzleistung ausschließt.

Einige Mietobjekte liegen in ländlicher Umgebung und/oder Wohnorten oder ähnlichem, wo auch dementsprechende „Geräusche des Lebens“ entstehen können, z. B. u. a. ein krähender Hahn, ein bellender Hund, ein wieherndes Pferd oder Geräusche eines ortsansässigen Handwerks- oder landwirtschaftlichen Betriebes. Diese Geräusche mögen vielleicht für den einen oder anderen als „Lärm“ empfunden werden, sind aber landes- bzw. ortsspezifisch und unterliegen nicht der Reklamationsmöglichkeit und schließen ausdrücklich eine finanzielle Ersatzleistung aus. Genaueres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Objektbeschreibungen.

Prinzipiell führen keine Luftverkehrskorridore über die Gegenden Colonia de San Pedro oder Betlem, sondern diese werden entweder durch die Inselmitte oder generell um die Insel herumgeführt. Bei außergewöhnlichen Wetter- und Windverhältnissen kann aber aus zwingenden, sicherheitstechnischen Gründen von Seiten der Flugleitung in Palma auch davon abgewichen werden. In diesen seltenen Fällen kann es zeitweise vorkommen, dass auch Flugzeuge gehört werden und dies evtl. je nach Flughöhe oder Windrichtung als Lärmbelästigung empfunden wird, zumal es KEIN Nachtflugverbot auf der Insel gibt. Weder der Vermieter, noch die Hausverwaltung oder das Team von Mallorca-Erholung als Vermittler haben darauf einen Einfluss und dieser Umstand wird ebenfalls als Ereignis der Höheren Gewalt angesehen und schließt eine finanzielle Ersatzleistung aus. Sollte diese Lärmbelästigung anhaltend sein, wird sich die Hausverwaltung/Eigentümer in Zusammenarbeit mit dem Team von Mallorca-Erholung nach entsprechender Verfügbarkeit bemühen ein alternatives Mietobjekt anzubieten.

 

Höhere Gewalt:

Im Falle von Krieg, Terrorismus, Aufständen, Streiks, Natur- und Atomkatastrophen, Seuchen, Bränden, Unwetter, auf behördliche Anordnung und weiteren unvorhersehbaren außergewöhnlichen Begebenheiten, die als Höhere Gewalt eingestuft werden können, kann das Team von Mallorca-Erholung keine Ersatzzahlungen für Stornierungen oder Abänderungen Ihrer Buchung leisten.

 

Kündigung durch den Vermieter oder Mieter wegen höherer Gewalt:

Für die Kündigung durch den Kunden oder den Vermieter wegen höherer Gewalt gilt: Wenn die Vertragsdurchführung, infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so können der Mieter, wie auch der Vermieter, vertreten durch das Team von Mallorca-Erholung oder die Hausverwaltung, den Vertrag kündigen.Das entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Mietobjektes oder die unmittelbare Umgebung des Mietobjektes (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken.

Anreisehindernisse (z. B. Verspätungen oder Umleitungen), insbesondere bei Flügen, sowie sonstige Umstände, die nicht in unmittelbarem örtlichen oder sachlichen Bezug zum Mietobjekt entstehen oder in der eigenverantwortlichen Risikosphäre u. a. auch in der An- und Abreise des Mieters liegen, rechtfertigen keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.

 

Rücktritt durch den Vermieter:

Der Vermieter und/oder dessen örtlicher Vertreter (Hausverwaltung) können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Mieter die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn dieser sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Mietobjektes und dessen Inventars, übermäßiger Lärmerzeugung durch den Mieter, sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten dieser Bedingungen, z B. höherer Belegung, mutwilliger Zerstörung von Außenanlagen und Pool. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter grundsächlich den Anspruch auf den Gesamtpreis. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen (Strom, Wasser, Gas, der in der Regel 10% des Gesamtpreises beträgt), sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer evtl. anderweitigen Belegung des Mietobjektes erlangt.

 

Hinweis zum Gerichtsstand:

Eventuelle Ansprüche des Mieters gegenüber dem Eigentümer/Vermieter oder dessen Vertreter (Hausverwaltung) als Leistungsträger die sich unmittelbar aus dem Mietvertrag ergeben, wird folgender Hinweis zur Information des Mieters erteilt: Laut Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 22, des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist für Klagen aus dem Mietvertrag die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Landes begründet, in dem das Mietobjekt liegt. Die Anwendbarkeit der vorgenannten Vorschrift und damit die Zuständigkeit bzw. Unzuständigkeit eines angerufenen Gerichts ist von diesem Gericht von Amts wegen zu prüfen. Ein Gericht in einem anderen Land als demjenigen, in dem das Mietobjekt liegt, ist demnach gegebenenfalls von Gesetz wegen aufgrund der vorgenannten Verordnung gehalten, eine Klage wegen internationaler Unzuständigkeit abzuweisen.

Der Mieter kann, soweit das Team von Mallorca-Erholung in der Tätigkeit als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz vom Team von Mallorca-Erholung benannt.

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (salvatorische Klausel):

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

Impressum: Monika Dinter

Anschrift: C/Illots 352

                07579 Colònia de Sant Pere

                Islas Baleares

                Mallorca/ Spanien

Tel: 0034-636 359 885

Steuernummer: ES X2853801F

 

 

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